Dieses Rechtsgebiet hat sich in den letzten Jahrzehnten herausgebildet, weil das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG Sonderregelungen für alle Wissenschaftsbereiche – für die Universitäten und Hochschulen als solche und für deren innere Organisation, für das Personal ebenso wie für die Studierenden – erforderlich macht.

Maßgeblich für die Entwicklung war eine umfangreiche Rechtsprechung zur Freiheit von Forschung und Lehre, insbesondere vom Bundesverfassungsgericht und von anderen Gerichten ( z. B. vom Bundesarbeitsgericht ); parallel dazu entwickelte sich die rechtswissenschaftliche Forschung und Lehre in großer Breite und Tiefe (exemplarisch sei hier die Fachzeitschrift “Wissenschaftsrecht – WissR -“ genannt).

Das Recht der Professoren und das Verfahren zur Berufung von Professoren bis zum Besoldungsrecht ist speziell geregelt; desgleichen ist das Recht der wissenschaftlichen Mitarbeiter durch Besonderheiten gekennzeichnet und hat u. a. im Wissenschaftszeitvertragsgesetz eine neue Ausprägung gefunden.

Wir bieten sowohl Rechtsberatung im engeren Sinne als auch Coaching in Berufungsfragen o. ä an.

Dr. Ekkehard Beck
Dr. Ekkehard Beck
Rechtsanwalt | Universitätskanzler a. D.

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